Der Mieter haftet während der gesamten Mietdauer uneingeschränkt für Verlust und Beschädigung des eingebrachten Materials. Ausgenommen sind Schäden durch normalen Verschleiß und Schäden, die durch unsere Mitarbeiter verursacht werden.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen trägt der Mieter während der Abwesenheit unserer Mitarbeiter Kosten und Sorge für die ordnungsgemäße Bewachung des eingebrachten Materials durch einen Wachdienst.
Die Einsatzzeiten unserer Mitarbeiter sind aufgrund der uns vorliegenden Angaben kalkuliert. Verlängerte Arbeitszeiten werden stundengenau nachberechnet.
Verzögern sich Aufbau, Abbau und/oder Inbetriebnahme durch nicht von uns zu vertretene Umstände, so hat der Kunde die Kosten für Wartezeiten in angemessenem Umfang zu tragen.
Menge und Art des Equipments sind aufgrund der uns vorliegenden Angaben kal-kuliert. Wir behalten uns vor, eventuell entstehenden Mehraufwand nachzuberechnen.
Der Mieter trägt Kosten und Sorge für eine angemessene Verpflegung unserer Mitarbeiter: 1 warmes Essen (kein fast food) sowie antialkoholische Getränke pro Mitarbeiter / Einsatztag (Einsatztag = 10 Stunden). Sollte dies nicht möglich sein, berechnen wir pro Mitarbeiter / Einsatztag eine Verpflegungspauschale in Höhe von EUR 15,-- zzgl. MwSt.
Storniert der Mieter den Mietvertrag, hat er folgende Rücktrittsgebühren zu entrichten: bis 30 Tage vor Mietbeginn: 5 %
30 bis 20 Tage vor Mietbeginn: 25 %
19 bis 10 Tage vor Mietbeginn: 50 %
9 bis 4 Tage vor Mietbeginn: 75 %
weniger als 4 Tage vor Mietbeginn: 100 %
Der Mieter trägt folgende örtliche Kosten:
Kosten für Stromanschlüsse und Stromverbrauch
Kosten für Wasseranschlüsse und Wasserverbrauch
Kosten für Müllbeseitigung
Kosten für örtliche Bauabnahmen
Kosten für Fahr-, Durchfahrts- und Parkgenehmigungen
Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer Leistungsverpflichtungen Unterauftrag-nehmer einzusetzen.
Besondere Mietbedingungen für reine Materialvermietung
Bei verspäteter Rückgabe des Mietmaterials berechnen wir für jeden zusätzlichen Tag den vereinbarten Tages-Mietpreis. Die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt vorbehalten.
Bei Nichtrückgabe defekter Leuchtmittel berechnen wir dem Mieter die Ersatz-Leucht-mittel zum Neupreis.
Das Mietmaterial ist nicht versichert. Wir empfehlen eine Elektronik-Versicherung abzuschließen.